Meistens gestellte Fragen
FestgeldScout.online
Ja, in Deutschland werden Zinserträge aus Festgeldanlagen grundsätzlich besteuert. Sie gehören zu den sogenannten Kapitalerträgen und unterliegen der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer. Sie beläuft sich auf 25 %, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Jedoch hat jeder Sparer Anspruch auf einen jährlichen Freibetrag (Sparerpauschbetrag). Der Betrag beträgt derzeit 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für Ehepaare. Fallen deine Zinserträge unter diesen Freibetrag und hast du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet, so musst du keine Steuern zahlen.
Wenn dein Zinsertrag den Freibetrag übersteigt oder du keinen Freistellungsauftrag hast, wird von der Bank automatisch die entsprechende Steuer abgezogen. Bei bestimmten Fällen, wie z. B. ausländischen Konten, bist du verpflichtet, die Zinserträge eigenständig in deiner Steuererklärung einzutragen.
Ein Festgeldkonto ist eine Geldanlage mit einem fixen Zinssatz über einen festgelegten Zeitraum.
Bei der Auszahlung der Geldanlage werden Zinsen berücksichtigt. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
In der Regel nicht der Fall. In dringenden Fällen können Sondervereinbarungen mit Zinsabschlägen getroffen werden.
Wie vereinbart, einmal jährlich oder bei Ablauf der Vertragslaufzeit.